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Die Corona-Pandemie und der demokratische Rechtsstaat

Unter dem Titel „Die Corona-Pandemie und der demokratische Rechtsstaat“ veranstaltete die Demokratie-Stiftung am 29. April 2021 gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Köln und dem Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln ein Online-Symposium. Während jede*r auf ganz individueller Ebene von der Pandemie betroffen ist, haben es sich die Veranstalter zur Aufgabe gemacht einen Blick auf das große Ganze zu werfen, indem Sie die Expertisen aus Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Medizin, Soziologie und Philosophie zusammenbrachten. Im Fokus der Veranstaltung standen insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik und  der Umgang damit in Politik und Gesellschaft. Nach einer Begrüßung durch den Kanzler der Universität zu Köln, Herr Dr. Michael Stückradt, und Grußworten von Herrn Dr. Thomas Gutknecht, Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, und Herrn Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln wurde in drei Vorträgen aus unterschiedlicher Perspektive Stellung bezogen.

Den Anfang der Vortragsreihe machte Herr Prof. Dr. Steffen Augsberg, Professor für öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Mitglied des Deutschen Ethikrats, mit einem Vortrag zum „Infektionsschutz und Grundrechtsschutz“. Daran anschließend berichtete Herr Dr. Sebastian Roßner M.A., Rechtsanwalt bei LLR. Köln, über „Rechtsschutz und Problembewältigung aus Sicht der Anwaltschaft“. Mit dem Vortrag „Die Covid-19 Pandemie: Wissenschaft, Moral und die Demokratie“ beendete Herr Prof. Dr. Wolfgang Merkel, Politikwissenschaftler und ehem. Direktor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung am WZB, die Vortragsreihe am Vormittag.

Am Nachmittag folgte eine Diskussionsrunde, die von Herrn Dr. Patrick Honecker, Kommunikationsdezernent und offizieller Sprecher der Universität zu Köln, moderiert wurde. Die Diskutanten*innen waren Frau Dr. Lisa Suckert, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, Herr Prof. Dr. Peter Gaidzik Rechtsanwalt und Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Universität Witten/Herdecke, Prof. Dr. Matthias Schrappe, ehem. Direktor des Instituts für Patientensicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Herr Prof. Dr. Markus Gabriel, Inhaber des Lehrstuhls für Erkenntnistheorie, Philosophie der Neuzeit und der Gegenwart ebenfalls an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Für einen lebendigen Diskurs und Austausch der unterschiedlichen Perspektiven und Erkenntnissen, stellten sie sich kritischen Fragen seitens des Moderators und des Onlinepublikums.

Die gesamte Veranstaltung können Sie sich unter folgendem Link anschauen:

https://youtu.be/5nrsfgz5Ol4